PROFIL

Klar und zeitgemäß gestaltete Arbeitsbeziehungen sind notwendige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Im Konfliktfall sind betriebswirtschaftlich sinnvolle und den sozialen Frieden bewahrende Lösungen gefragt.

Zusammen mit meinen Mandanten - überwiegend mittelständische Unternehmen und betriebliche Führungskräfte - gelingt es mir, die rechtlichen Chancen und Risiken auf beiden Seiten tragfähig zu gestalten. Dazu setze ich meine breite Erfahrung als Rechtsanwalt und Wirtschaftsvertreter ein. Ziel ist es, dem Mandanten mit pragmatischen und kreativen Lösungen zur Seite zu stehen. Wissenschaftlich fundiert, betriebswirtschaftlich optimiert und praktikabel präsentiert.

Langjährige Erfahrung aus der Tätigkeit für Wirtschafts-, Arbeitgeberverbände und Vereine ermöglicht mir zudem eine zielorientierte und rechtssichere Beratung in allen Fragen rund um das Vereins- und Verbandsrecht.



KOMPETENZEN

Meine arbeitsrechtliche Kernkompetenz besteht in der Gestaltungsberatung bei Vertragsentwürfen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Vergütungsrichtlinien, der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung oder von Verhaltenscodizes (Code of Conduct) sowie bei Kündigungen oder Betriebsstillegungen und -verlagerungen. Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, etwa beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen oder Sozialplänen, gehören ebenso dazu wie die Prozessvertretung von Unternehmen und Führungskräften in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Als Ombudsmann bin ich Ansprechpartner der Mitarbeiter/innen in Unternehmen für Hinweise auf unlautere Verhaltensweisen.

Weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Organisation, Optimierung und Überwachung effizienter Compliance Management Systeme in Unternehmen und Verbänden.

Besondere Expertise besteht zudem in allen Fragen des Vereins- und Verbandsrechts.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der spezialisierte Anwalt, der sich durch überdurchschnittliche Erfahrung und mehr Wissen auszeichnet. Er ist ein geprüfter Fachmann auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung verleiht ihm die Fähigkeit, aktuelle nationale und internationale Rechtsentwicklungen kompetent in die Beratung einfließen zu lassen.

Ombudsmann
Der Ombudsmann wird vom Unternehmen als Ansprechpartner für dessen Beschäftigte beauftragt. Er ist eine feste Institution für die Entgegennahme von Hinweisen auf unlauteres Verhalten (z.B. Unregelmäßigkeiten, Betrugsfälle, Fehlverhalten). Er ist unabhängig und sichert den Hinweisgebern Vertraulichkeit zu, so dass sich der Whistleblower sicher fühlen kann. Er prüft, ob der Anfangsverdacht einer unlauteren Verhaltensweise vorliegt und berichtet der Unternehmensleitung nur über die Tatsache des Verdachts - ohne Nennung der Quelle. Damit wird die Unternehmensleitung in die Lage versetzt, Abhilfe zu schaffen.

Compliance Manager
Der Compliance Manager unterstützt die Einrichtung effektiver Compliance Management Systeme in Unternehmen mit dem Ziel, rechtmäßiges Verhalten zu gewährleisten. Gemeinsam mit Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretern vereinbart er Verhaltensrichtlinien und optimiert kontinuierlich die eingeführten Maßnahmen. Der Compliance Manager behält den Überblick über relevante nationale und internationale Gesetze und Vorschriften.



ZUR PERSON

Markus H. Ostrop studierte in Münster und Freiburg. Referendarstation u.a. bei Arnold & Porter, Law Firm, Washington D.C. Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch.

Dr. Markus Ostrop

Nach dem Referendariat Ausbildungsgang des Geschäftsführernachwuchses bei der Arbeitgeber-Bundesvereinigung. 1993 bis 1998 Syndikus und stellv. Geschäftsführer der Verbände der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg. Rechtsanwalt seit 1994. Von 1996 bis 2000 Partner einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Stuttgarter Anwaltskanzlei. 1998 Erwerb der Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von 1998 bis 2000 zugleich Geschäftsführer des Verbandes Spedition und Logistik. Von 2000 bis 2015 Hauptgeschäftsführer des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbandes Südwesttextil e.V. und von 2009 bis 2015 zugleich Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Maschenindustrie – Gesamtmasche - e.V.

Seitdem in eigener Kanzlei ständiger Berater überwiegend mittelständischer, international ausgerichteter Mandanten. Daneben Tätigkeit als Ombudsmann und Compliance Manager.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.




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Dr. jur. Markus H. Ostrop
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